In dem Jahr 1965 wurde in Deutschland das Urheberrecht eingeführt. Dieses recht ist ein Teil von der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland, der das Recht des Urhebers an seinen Werken schützt. Dieses Recht bestimmt außerdem die rechtlichen Folgen einer Verletzung oder eines Verstoßes gegen dieses Recht. Ob dieses Gesetzt jemals wirksam war, wer weiß, aber ich denke dass man zumindest heutzutage ein paar Verbesserungen machen könnte. Da es seit 1965 zahllose Fortschritte in der Technikindustrie gegeben hat, würde es eigentlich Sinn machen dieses Gesetzt zu ändern. Der Computer wurde kommerzialisiert, Handys wurden entwickelt, aus Walkmans wurden CD-Spieler und schließlich jetzt die mp3 Spieler. Ungefähr parallel entwickelte sich auch die Musikindustrie, aber leider nur in ein paar Aspekten.
Ich denke dass das Urheberrecht etwas zu kompliziert ist und dass der durchschnittliche Bürger die ganzen Regeln und gesetzlichen Regulierungen nicht nur nicht kennt aber sie auch nicht verstehen würde. Das gleiche gilt nicht für Creative Commons. Obwohl etwas einfacher zu verstehen ist und mehrere Optionen für den Schutz von dem Material gibt, finde ich dass viele Leute immer noch unwissend oder versehentlich geschützte Werke falsch benutzen. Die verschiedenen Stufen die Creative Commons eingeführt hat und von denen Künstler frei wählen können sind sehr genau beschrieben und man kann ausführliche Berichte über die Folgen von falscher Verwendung lesen, doch viele Leute denken einfach nicht daran wenn sie im Internet ein Lied runterladen.
Es ist auch sehr schwierig zu wissen was genau nach der neuen Verfassung von dem Urheberrecht noch erlaubt ist. In 2007 hat der Bundestag das „Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ (auch Zweiter Korb genannt) verabschiedet und es trat am 1. Januar 2008 in Kraft. Ein Beispiel dieses Problems und auch eins der am meisten debattierten Themen dieses Zweiten Korbes ist die so genannte „Privatkopieschranke“. Diese Schranke erlaubt es Privatleuten eine Kopie von geschützten Werken, wie zum Beispiel CDs und DVDs, zu erstellen, diese aber nur für private Zwecke zu nutzen. Diese Kopien dürfen nicht veröffentlicht werden, da die Veröffentlichung nicht mehr als private Nutzung eingestuft wird.
Ich denke dass die Deutsche Regierung viele der versehentlichen Falschnutzungen von geschützten Werken verhindern könnte, wenn sie die Regelungen vereinfachen würden. Wenn Leute die gesetzlichen Regulierungen verstehen könnten, würden vielleicht weniger die Regelungen verletzen.
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